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Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes im Kabinett beschlossen
Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister für Digitales und Verkehr vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen. Dies betrifft die Versandkosten sowohl bei Speditionen und Paketdienstleistern. Die neuen Portokosten werden wir Ihnen ggfls. zeitnah mitteilen.
Zum 1. Dezember 2023 soll ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 eingeführt werden. Emissionsfreie Lkw werden bis Ende 2025 von der Maut befreit. Anschließend werden lediglich 25 Prozent des regulären Mautteilsatzes für die Infrastrukturkosten erhoben - zuzüglich der Mautteilsätze für Lärm und Luftverschmutzung.
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28.09.2023
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